Wir haben ein Problem mit entweder Dreifachumsatz oder Doppelumsatz. Folgender Sachverhalt: Verwertung ein kreditgesicherten KFZ. Der Sicherungsnehmer hat uns folgende Gutschrift erteilt:
Der Veräußerungserlös betrug einschl. UST 22.900,00 €
Darin war UST enthalten 3.656,30 €
Abzüglich Aufwendungen:
Feststellungskosten (Netto 916,00 € plus UST 174,04 €- insgesamt 1.090,04€)
Entgelt 18.327,70 €
plus UST 19% 3.482,26 €
Erstattet wurden:
Feststellungskosten (Netto) 916,00 €
USt 3.482,26 €
Gesamtbetrag der erstattet wurde 4.398,26 €
Nachdem ich alles gelesen habe incl. BMF Schreiben haben wir folgende Fragen:
1. Ist dies jetzt ein Dreifachumsatz oder ein Doppelumsatz ? Was sind die Merkmale um dies zu erkennen? Ich gehe davon aus da die Verwertung im Namen des Sicherungsnehmers erfolgt, das es sich hier nur um einen Doppelumsatz handelt, und in diesem Fall der Feststellungskostenbeitrag als Schadenersatz nicht steuerbar ist.
2. Wie verbucht man dies?
Ich gehe davon aus das wir wie folgt verbuchen:
22.900,00 Debitor / Erlöse aus Sachanlagen (Verwertung KFZ)
22.900,00 Verwertung Sachanlage (Auskehrung Drittrechte )/ Kreditor
3.482,26 Debitor / Erlöse UST §171 InsO
916,00 Debitor / Erlöse Feststellungskosten ohne UST
21.809,96 Tabellenforderung Sicherungsnehmer / sonstige Erlöse mit UST
Wenn das reichen würde ( was ich mir nicht sicher bin) dann wäre die Abrechnung falsch, hinsichtlich der ausgewiesene USt zum Feststellungskosten, die würden gar nicht anfallen.
Bei der Verbuchung des Dreifachumsatz komme ich auf keine Lösung die meine Konten ausgleichen - deshalb hätte ich gerne eine Lösung wie ich dies Verbuchen muss anhand meiner Zahlungen. Alles was ich in diesem Forum gefunden haben und auch gelesen habe verweist immer auf das BMF Schreiben. Aber auch hier komme ich nicht auf die Lösung.
Vielen Dank