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Verrechnung von Zahlungseingängen und Gutschriften
Guten Tag Zusammen,
wie verbucht man folgenden Sachverhalt korrekt, damit es bei der späteren Kassenprüfung keine Beanstandungen gibt:
Im Eröffnungsverfahren bezahlt ein Debitor eine Rechnung die ebenfalls im Eröffnungsverfahren gegründet wurde und zieht sich aber gleichzeitig eine Gutschrift ab, die ihm bereits vor Antragstellung erteilt wurde.
Mit den besten Grüßen und vielen Dank im Voraus
Anna
Guten Morgen Anna,
ich weiß nicht wie dieser Sachverhalt in anderen Kanzleien Berücksichtigung findet, bei uns wäre eine solche Verrechnung unzulässig und die Gutschrift müsste zur Tabelle angemeldet werden.
Gruß
Boris Jungclaus
Hallo,
wir haben einen ähnlichen Fall. Bei uns ist es so, dass vor Insolvenzeröffnung Rechungen aus Lieferungen beglichen. Während der Fortführung erfolgten hierzu Retoueren, woraus der Buchhalter der insolventen Firma Gutschriften erteilt hat. Die Gutschriften wurden von Kunden von Rechnungen, die im eröffneten Verfahren gestellt wurden, abgezogen. Ist dies korrekt?
Viele Grüße und vielen Dank
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